Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Personalvermittlung Stand 01.06.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Personalvermittlung
der
LatzelTalentSolutions
Wolf-Erich Latzel
Weißenseestraße 19c
22149 Hamburg
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel (nachfolgend „LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel“ genannt). Sie gelten für alle Verträge zur Personalvermittlung und zu allen übrigen Personaldienstleistungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Annahme des Angebotes von LatzelTalentSolutions Vertragsbestandteil.
1.3. Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, finden die Regelungen über den Maklervertrag gemäß §§ 652 ff. BGB Anwendung.
1.4. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet, entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
2. Vertragsschluss
Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel beauftragt, ihm für seine Zwecke geeignete Kandidaten zu benennen und dieser eine darauf gerichtete Tätigkeit entfaltet. Dies ist ebenso der Fall bei Bestätigung des Auftrags oder bei der sofortigen Benennung einer oder mehrerer geeigneter Kandidaten durch LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel und der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber.
3. Leistungen
3.1. LatzelTalentSolutions wird für den Kunden Kandidaten für die im Angebot genannte Tätigkeit suchen. LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel wird eine Vorauswahl treffen, die Bewerbungsunterlagen geeigneter Kandidat sichten, aufbereiten und die Kandidaten durch Übersendung der aufbereiteten Bewerbungsunterlagen dem Auftraggeber vorstellen. Wenn der Auftraggeber an dem Kandidaten sein Interesse bekundet, wird LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel ein persönliches Vorstellungsgespräch mit dem Kandidaten und dem Auftraggeber vereinbaren.
3.2. LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel trägt keine Kosten und Auslagen der Kandidaten. Sofern solche Kosten entstehen, hat diese der Auftraggeber zu tragen.
3.4. LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Bewerber die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt.
4. Vermittlungshonorar, Fälligkeit, Berechnung
4.1. Geht der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen mit einem von LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis ein, so erhält LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel ein Vermittlungshonorar in Höhe von 30 % des zwischen Auftraggeber und Kandidat vereinbarten Bruttojahresgehaltes. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitsvertrag über eine andere, als die im Angebot genannte Position oder Qualifikation abgeschlossen wird. Eine Rückerstattung des Vermittlungshonorars wird grundsätzlich ausgeschlossen.
4.2. Sollte mit mehreren der vorgestellten Kandidaten ein Arbeitsverhältnis begründet werden, entsteht der Honoraranspruch für jeden Kandidaten gesondert.
4.3. Der Auftraggeber schuldet das Honorar gemäß Ziffer 4.1 auch, wenn ein Dritter ein Arbeitsverhältnis mit einem Kandidaten aufgrund der Unterlagen und Informationen begründet, die der Auftraggeber von LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel erhalten hat.
4.4. Sollte es zu einer Einstellung eines von LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel vorgestellten Kandidaten durch den Auftraggeber innerhalb von zwölf Monaten ab Datum der ersten Präsentation des Kandidaten beim Auftraggeber kommen, verpflichtet sich der Auftraggeber, dies LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel unverzüglich nach der Arbeitsvertragsunterschrift des Kandidaten schriftlich mitzuteilen.
4.5. Der Anspruch auf das Vermittlungshonorar wird mit Begründung des Arbeitsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Kandidat fällig und ist zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung, wobei es auf den Zahlungseingang bei LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel ankommt.
4.6. Der Auftraggeber hat LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel den Vertragsschluß und das vereinbarte Bruttojahreseinkommen unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf Aufforderung entsprechende Nachweise vorzulegen. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, ist LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel berechtigt, auf Grundlage einer Schätzung das Vermittlungshonorar nach billigem Ermessen in Rechnung zu stellen.
4.7. Das Bruttojahresgehalt als Basis der Honorarberechnung berechnet sich inklusive eventueller Boni, Sonderzahlungen und Firmenfahrzeug. Alle Vermittlungshonorare verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
5. Vorkenntnis
Hat sich ein durch LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel vorgestellter Bewerber bereits zu einem früheren Zeitpunkt oder parallel beim Auftraggeber beworben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel hierüber innerhalb von 3 Werktagen schriftlich und nachweislich zu informieren. In diesem Fall erbringt LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers. Der Auftraggeber kann LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Bewerbers weiterzuarbeiten. Sofern es in einem solchen Fall zum Vertragsschluss kommt, schuldet der Auftraggeber das Honorar gemäß Ziffer 4.1. in voller Höhe. Unterrichtet der Auftraggeber LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel nicht innerhalb von 3 Werktagen über die frühere oder parallele Bewerbung des vorgestellten Bewerbers, so haftet er für den Schaden, welcher LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel dadurch entstanden ist, dass LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel mangels rechtzeitiger Benachrichtigung weiterhin tätig gewesen ist.
6. Haftung der Vertragsparteien
6.1. LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die tatsächliche Qualifikation oder Eignung der vorgestellten Kandidaten. Für Schäden, die aus der Vermittlungstätigkeit entstehen, haftet LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2. Für Schäden, die insbesondere im Rahmen des Auswahlverfahrens für das Fehlverhalten bzw. der vorsätzlichen und/oder fahrlässigen Falschauskunft des Kandidaten gegenüber dem Auftraggeber entstehen, trifft LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel kein Verschulden. Ein möglicher Schadensersatzanspruch gegenüber dem vermittelten Kandidaten bleibt davon unberührt.
6.3. Eine Gewährleistung für die Arbeit des vermittelten Bewerbers ist ausgeschlossen.
6.4. Soweit LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Verstöße gegen das AGG von einem Bewerber in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen inklusive Rechtsverfolgungskosten frei.
6.5. Kosten, die den Bewerbern im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen beim Auftraggeber entstehen, sind auf Verlangen des Bewerbers vom Auftraggeber nach den gesetzlichen Regelungen zu erstatten.
7. Aufrechnung, Verzug
7.1. Gegen Ansprüche von LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel kann der Auftraggeber nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7.2. Gemäß §§ 288 Abs. 2, 247 BGB, betragen die Verzugszinsen 9 Prozent p.a. über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche aufgrund des Verzuges behält sich LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel ausdrücklich vor. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug.
8. Vertraulichkeit, Unterlagen
8.1 Die Vertragsparteien bewahren Stillschweigen über Unterlagen und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Kandidaten im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben. Die erhaltenen Informationen werden auch nicht an Dritte weitergegeben.
8.2 Der Auftraggeber hat von LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel übergebene Unterlagen auf Verlangen von LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel herauszugeben.
9. Datenschutz
9.1 Daten über zu besetzende Positionen und über Bewerber werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Projektabtwicklung erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm erteilten Daten und Auskünfte nicht zweckentfremdet zu verwenden oder an Dritte weiterzuleiten. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zwecks Vertragsanbahnung mitgeteilten Daten der Kandidaten vertraulich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
10. Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel vorgestellten Kandidaten nach Kündigung der Vereinbarung zustande, bleibt der Anspruch von LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel auf das Honorar gemäß Ziffer 4 unberührt.
11. Schlußbestimmungen
11.1 Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Alle Änderungen und Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schrift- oder Textform; auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich oder in Textform bestätigt werden.
11.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten kommt.
11.3 LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hamburg. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. LatzelTalentSolutions Wolf-Erich Latzel ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.